Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten – ab 1. Juni 2025
Ab dem 1. Juni 2025 haben Frauen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz – abhängig von der Schwangerschaftswoche, in der der Verlust eintritt.
Die Schutzfristen sehen wie folgt aus (auf Wunsch der betroffenen Person):
• ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
• ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
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